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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 22. August 2026

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der CLYR Solutions GmbH und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für Bestellungen über den Webshop, schriftliche oder telefonische Bestellungen, Bestellungen über selbstständige Vertriebspartner sowie für Beratungs-, Installations-, Wartungs- und Serviceleistungen.

1.2 Vertragspartner des Kunden ist:

CLYR Solutions GmbH
Pappelweg 4b
9524 Villach-St. Magdalen
Österreich

Geschäftsführerin: Theresa Struger
Telefon: +43 664 2520432
E-Mail: service@clyr.shop
Website: www.clyr.shop

Firmenbuchnummer: FN 672479s
Firmenbuchgericht: Landesgericht Klagenfurt
UID-Nummer: ATU83027635

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.6 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CLYR ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

2. VERTRAGSSPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.2 Übersetzungen in andere Sprachen dienen der besseren Verständlichkeit. Bei

Auslegungsunterschieden ist, soweit gesetzlich zulässig, die deutsche Fassung maßgeblich. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2.3 Rechtlich relevante Mitteilungen können per E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden, sofern keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

3. ANGEBOTE UND PRODUKTDARSTELLUNGEN

3.1 Die Darstellung von Produkten, Preisen und Leistungen auf der Website, in Prospekten, sozialen Netzwerken, Präsentationen oder Werbematerialien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.

3.2 Produktabbildungen sind Symbolbilder. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Materialstruktur, Abmessungen, technischen Details oder Verpackung sind zulässig, sofern sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und die zugesagte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

3.3 Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Produktbeschreibung, das konkrete Angebot und die Auftragsbestätigung.

3.4 Technische Weiterentwicklungen und gleichwertige konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.

3.5 Angaben zu Filterleistung, Rückhalteraten, Durchfluss, Temperatur, Kühlleistung, Sprudelstärke, Leitfähigkeit oder Wasserqualität beziehen sich auf die jeweils angegebenen Prüf- und Betriebsbedingungen. Die tatsächlich erreichbaren Werte können insbesondere von der Qualität und Temperatur des Eingangswassers, dem Wasserdruck, der Installation, dem Nutzungsverhalten, dem Filterzustand und den örtlichen Gegebenheiten abhängen.

3.6 CLYR gibt keine medizinischen Heil- oder Gesundheitsversprechen ab. Informationen über Wasser, Wasserinhaltsstoffe und Filtertechnik dienen der allgemeinen Produktinformation und ersetzen keine medizinische Beratung oder behördliche Wasseruntersuchung.

4. VERTRAGSABSCHLUSS IM WEBSHOP

4.1 Der Kunde kann Produkte in den Warenkorb legen, seine Angaben überprüfen und vor Absenden der Bestellung berichtigen.

4.2 Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertig eindeutigen Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

4.3 Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung. Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftrags- oder Vertragsbestätigung von CLYR, durch Zahlungsaufforderung, durch Bereitstellung der Ware zur Abholung oder durch Versand der Ware zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

4.4 CLYR kann eine Bestellung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, erkennbar fehlerhaften Preisangaben, begründetem Verdacht auf Missbrauch oder wenn eine für das Produkt notwendige fachgerechte Installation nicht sichergestellt werden kann.

4.5 Der Vertragstext und die Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.

 

5. VERTRAGSABSCHLUSS ÜBER BERATER ODER INDIVIDUELLES ANGEBOT

5.1 Angebote von CLYR sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

5.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt und CLYR die Annahme bestätigt oder mit der Vertragserfüllung beginnt.

5.3 Selbstständige Beratungs- und Vertriebspartner sind nur im ausdrücklich erteilten Umfang berechtigt, Erklärungen für CLYR abzugeben. Mündliche Nebenabreden, Preisnachlässe, Garantien oder Leistungszusagen sind nur verbindlich, wenn sie von CLYR schriftlich bestätigt wurden.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen.

6. PREISE

6.1 Für Verbraucher verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

6.2 Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.

6.3 Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer-, Speditions-, Montage-, Installations-, Inbetriebnahme-, Zoll- oder Einfuhrkosten werden vor Vertragsabschluss oder im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen.

6.4 Bei Lieferungen in die Schweiz oder andere Nicht-EU-Staaten können zusätzliche Einfuhrabgaben, Zölle und Steuern entstehen. Soweit diese nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten sind, sind sie vom Kunden gegenüber den zuständigen Stellen zu entrichten.

6.5 Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Bestellung angezeigte oder im individuellen Angebot vereinbarte Gesamtpreis.

6.6 Offensichtliche Schreib-, Druck- oder Rechenfehler berechtigen CLYR zur Berichtigung. Wurde bereits ein Vertrag geschlossen, wird CLYR den Kunden unverzüglich informieren und ihm bei einer wesentlichen Preiserhöhung die Möglichkeit geben, am Vertrag zum korrigierten Preis festzuhalten oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

7. ZAHLUNG

7.1 Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Webshop, im Angebot oder auf der Rechnung angezeigt.

7.2 Zahlungen sind zu dem auf der Rechnung oder im Angebot angegebenen Zeitpunkt fällig. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

7.3 Bei Zahlung über einen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Bedingungen.

7.4 Gerät ein Verbraucher in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. CLYR ist berechtigt, angemessene und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

7.5 Bei Unternehmern gelten im Verzugsfall die gesetzlichen unternehmerischen Verzugszinsen. Zusätzlich können die gesetzliche Betreibungskostenpauschale und darüber hinausgehende angemessene Betreibungskosten verlangt werden.

7.6 CLYR ist bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden berechtigt, noch ausstehende Leistungen von einer Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

8. LIEFERUNG UND VERFÜGBARKEIT

8.1 Die Lieferung erfolgt in die im Webshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angeführten Liefergebiete.

8.2 Lieferzeiten werden im jeweiligen Angebot, bei der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Sofern ausdrücklich ein unverbindlicher Lieferzeitraum genannt wird, handelt es sich um eine voraussichtliche Lieferzeit.

8.3 Die Lieferfrist beginnt bei Vorauszahlung nach Zahlungseingang, ansonsten nach Vertragsabschluss und Klärung aller für die Lieferung erforderlichen technischen und kaufmännischen Fragen.

8.4 CLYR ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, sofern dem Verbraucher dadurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen und die Teillieferung für ihn sinnvoll nutzbar ist.

8.5 Wird eine Ware ohne Verschulden von CLYR oder trotz rechtzeitiger Bestellung bei einem zuverlässigen Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig geliefert, informiert CLYR den Kunden unverzüglich. CLYR kann eine angemessene Nachfrist verlangen. Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.

8.6 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CLYR, insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen, Krieg, Ausfälle von Transportwegen, Produktionsunterbrechungen, Energieausfälle oder schwerwiegende Lieferkettenstörungen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

8.7 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über.

8.8 Hat der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne eine von CLYR angebotene Versandmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Übergabe an den Beförderer über.

8.9 Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder mit Bereitstellung zur vereinbarten Abholung über.

 

9. ANNAHME UND ABHOLUNG

9.1 Ist Selbstabholung vereinbart, wird der Kunde verständigt, sobald die Ware zur Abholung bereitsteht.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten oder mitgeteilten Frist abzuholen beziehungsweise eine vereinbarte Lieferung anzunehmen.

9.3 Nimmt der Kunde die Ware trotz angemessener Nachfrist nicht ab, kann CLYR die dadurch entstehenden angemessenen Lager-, Transport- und Zusatzkosten verlangen.

9.4 Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von CLYR.

10.2 Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht verpfänden, sicherungsweise übereignen oder ohne Zustimmung von CLYR veräußern.

10.3 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind CLYR unverzüglich mitzuteilen.

10.4 Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt, soweit gesetzlich zulässig, auf sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

 

11. PRODUKTVORAUSSETZUNGEN UND ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN

11.1 Der Kunde hat vor Bestellung beziehungsweise Installation sicherzustellen, dass die örtlichen Voraussetzungen für das gewählte Produkt erfüllt sind.

11.2 Dazu gehören insbesondere:

• ausreichender und geeigneter Aufstellraum
• geeignete Wasseranschlüsse
• geeigneter Abwasseranschluss, sofern erforderlich
• geeignete und vorschriftsgemäße Stromversorgung
• ausreichender Wasserdruck
• zulässige Wassertemperatur
• ausreichende Belüftung und Frostfreiheit
• Zugänglichkeit für Installation, Wartung und Filterwechsel
• geeignete bauliche und hygienische Voraussetzungen
• geeignete und zugelassene CO₂-Versorgung, sofern erforderlich

11.3 Der Kunde hat CLYR oder den beauftragten Fachbetrieb vor Vertragsabschluss über bekannte Besonderheiten, Schäden, alte Rohrleitungen, Druckschwankungen, ungeeignete Anschlüsse, Platzmangel oder sonstige relevante Umstände zu informieren.

11.4 Stellt sich erst vor Ort heraus, dass zusätzliche, nicht vereinbarte Arbeiten oder Materialien erforderlich sind, werden diese nur nach Information des Kunden und entsprechender Beauftragung durchgeführt.

11.5 CLYR ist berechtigt, eine Installation abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die örtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, Sicherheitsbedenken bestehen oder die Arbeiten rechtlich nicht zulässig durchgeführt werden können.

12. FACHGERECHTE INSTALLATION

12.1 Die Installation, der Anschluss und die Inbetriebnahme von fest an die Wasser-, Abwasser-, Strom- oder CO₂-Versorgung anzuschließenden CLYR-Anlagen und Systemkomponenten dürfen ausschließlich durch ein hierzu fachlich und gewerberechtlich befugtes Fachunternehmen erfolgen.

12.2 Der Kunde kann hierfür entweder

• das von CLYR vermittelte oder beauftragte Montageteam oder
• einen selbst gewählten, entsprechend befugten Installateur beziehungsweise Fachbetrieb

beauftragen.

12.3 Eine Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden selbst oder durch sonstige nicht entsprechend befugte Personen ist nicht zulässig.

12.4 Ausgenommen sind ausschließlich solche Produkte oder Arbeitsschritte, die in der jeweiligen Produkt- oder Installationsanleitung ausdrücklich zur Selbstmontage beziehungsweise selbstständigen Durchführung durch den Endkunden freigegeben wurden.

12.5 Die fachgerechte Installation ist durch eine Rechnung, ein vollständig ausgefülltes Montage- und Übergabeprotokoll oder einen vergleichbaren Installationsnachweis zu dokumentieren. Der Nachweis ist vom Kunden aufzubewahren und CLYR im Garantie- oder Servicefall auf Verlangen vorzulegen.

12.6 Bei der Installation sind die Montageanleitung, technische Vorgaben, Sicherheitsvorschriften, zulässigen Betriebswerte sowie alle örtlich anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.

12.7 Nach der Installation sind eine Dichtheitsprüfung, eine Funktionsprüfung und – soweit vorgesehen – eine Spülung, Inbetriebnahme und Dokumentation durchzuführen.

12.8 Wählt und beauftragt der Kunde den Installateur selbst, kommt der Installationsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem gewählten Fachunternehmen zustande. CLYR haftet in diesem Fall nicht für Installationsfehler oder daraus entstehende Schäden, soweit diese vom selbst gewählten Fachunternehmen verursacht wurden.

12.9 Wird die Installation von CLYR als eigene vertragliche Leistung angeboten und beauftragt, haftet CLYR im gesetzlichen Umfang für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Installationsleistung und für eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

12.10 Eine unzulässige Eigeninstallation oder eine Installation durch eine nicht befugte Person führt zum Ausschluss der freiwilligen CLYR-Garantie für die betroffene Anlage.

12.11 Die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Sie bestehen jedoch nicht für Mängel oder Schäden, die nachweislich durch eine unzulässige Eigeninstallation, eine unsachgemäße Installation durch Dritte, die Nichtbeachtung der Installationsanleitung oder unzulässige Veränderungen am System verursacht wurden.

12.12 Der vorstehende Ausschluss gilt nicht, wenn die unsachgemäße Installation auf einer fehlerhaften oder unvollständigen, von CLYR bereitgestellten Installationsanleitung beruht.

 

13. CO₂-KOMPONENTEN

13.1 Bei Anlagen mit Sprudelfunktion dürfen ausschließlich technisch kompatible, ordnungsgemäß geprüfte und für den vorgesehenen Einsatz geeignete CO₂-Flaschen, Druckminderer, Leitungen und Anschlüsse verwendet werden.

13.2 Für die Trinkwasserzubereitung darf ausschließlich dafür geeignetes, lebensmittelechtes CO₂ verwendet werden.

13.3 Gasflaschen sind entsprechend den Herstellerangaben und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu lagern, zu transportieren, anzuschließen und zu verwenden.

13.4 Änderungen an Ventilen, Flaschen, Druckminderern, Sicherheitsbauteilen oder Anschlüssen sind nicht zulässig.

13.5 Schäden, die nachweislich durch ungeeignete Gase, nicht kompatible Komponenten, falschen Betriebsdruck, eigenmächtige Veränderungen oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurden, sind nicht von der freiwilligen Garantie umfasst. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. BETRIEB, WARTUNG UND FILTERWECHSEL

14.1 Der Kunde hat das Produkt ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungs-, Sicherheits-, Wartungs- und Pflegehinweise zu verwenden.

14.2 Vorgeschriebene oder empfohlene Filterwechsel, Wartungen, Reinigungen, Spülungen und Überprüfungen sind in den vorgesehenen Intervallen durchzuführen.

14.3 Filter, Membranen, Kartuschen, Dichtungen, Batterien, CO₂-Füllungen und vergleichbare Bestandteile können Verbrauchs- oder Verschleißteile sein. Ihre gewöhnliche Abnutzung stellt keinen Mangel dar.

14.4 Die tatsächliche Lebensdauer von Filtern, Membranen und Verbrauchsteilen hängt insbesondere von Eingangswasser, Nutzungsmenge, Betriebsbedingungen, Wartung und örtlichen Gegebenheiten ab. Angegebene Wechselintervalle sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindliches Intervall zugesagt wurde.

14.5 Es dürfen nur von CLYR freigegebene oder nachweislich technisch gleichwertige und kompatible Ersatz- und Verbrauchsteile verwendet werden.

14.6 Ungewöhnliche Geräusche, Undichtheiten, Fehlermeldungen, Druckveränderungen oder sonstige Auffälligkeiten sind unverzüglich zu prüfen. Bei erkennbarer Undichtheit ist, soweit gefahrlos möglich, die Wasserzufuhr zu schließen, die Anlage außer Betrieb zu nehmen und ein Fachbetrieb oder CLYR zu verständigen.

14.7 Der Kunde darf sicherheitsrelevante Bauteile nicht öffnen, verändern, überbrücken oder reparieren, sofern diese Arbeiten nicht ausdrücklich für Endkunden freigegeben sind.

15. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

15.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz.

15.2 CLYR leistet Gewähr dafür, dass die Ware bei Übergabe den vertraglich vereinbarten und den gesetzlich vorausgesetzten Eigenschaften entspricht.

15.3 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bewegliche Waren beträgt gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.

15.4 Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.

15.5 Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall kann der Verbraucher zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen. Preisminderung oder Vertragsauflösung kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

15.6 Gewährleistung besteht nicht für gewöhnliche Abnutzung, Verbrauch, unsachgemäße Nutzung oder Schäden, die erst nach Übergabe durch äußere Einwirkungen entstanden sind.

15.7 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte dürfen nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil der Kunde die freiwilligen Garantiebedingungen nicht erfüllt hat.

15.8 Kein Gewährleistungsanspruch besteht jedoch für einen Mangel, der nachweislich erst durch eine unzulässige Eigeninstallation, eine fehlerhafte Installation durch einen selbst gewählten Dritten, mangelnde Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, unzulässige Veränderungen, falsche Bedienung oder Nichtbeachtung der Anleitungen verursacht wurde.

15.9 Hat CLYR die Installation vertraglich übernommen, haftet CLYR nach den gesetzlichen Bestimmungen auch für Mängel, die durch eine unsachgemäße Installation im Verantwortungsbereich von CLYR verursacht wurden.

15.10 War die Installation durch den Kunden vorgesehen und wurde sie aufgrund eines Fehlers in einer von CLYR bereitgestellten Anleitung unsachgemäß durchgeführt, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Dies ändert nichts daran, dass installationspflichtige CLYR-Anlagen nach diesen AGB grundsätzlich nicht zur Eigeninstallation freigegeben sind.

 

16. FREIWILLIGE CLYR-GARANTIE

16.1 Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie für das konkrete Produkt ausdrücklich in einer gesonderten Garantieerklärung, einem Garantieschein, der Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung zugesagt wurde.

16.2 Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie und wird durch diese weder eingeschränkt noch ersetzt.

16.3 Soweit in der jeweiligen Garantieerklärung nichts Abweichendes bestimmt ist, setzt die freiwillige CLYR-Garantie bei installationspflichtigen Anlagen Folgendes voraus:

• Installation und Inbetriebnahme durch das CLYR-Montageteam oder einen selbst gewählten, fachlich und gewerberechtlich befugten Installateur beziehungsweise Fachbetrieb
• Vorlage eines vollständig ausgefüllten Montage-, Prüf- oder Übergabeprotokolls beziehungsweise eines vergleichbaren Installationsnachweises
• Einhaltung der Installations-, Betriebs-, Sicherheits- und Wartungsvorgaben
• Durchführung der vorgesehenen Filterwechsel, Wartungen und Reinigungen
• bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage
• Verwendung geeigneter und kompatibler Verbrauchs-, Ersatz- und Zubehörteile
• unveränderte Lesbarkeit von Seriennummern und Produktkennzeichnungen
• unverzügliche Meldung eines erkennbaren Garantie- oder Schadensfalls

16.4 Eine Eigeninstallation oder Installation durch eine nicht entsprechend befugte Person ist nicht zulässig und schließt die freiwillige CLYR-Garantie für die betroffene Anlage aus.

16.5 Von der freiwilligen Garantie nicht umfasst sind, soweit in der konkreten Garantieerklärung nichts anderes bestimmt ist:

• Verbrauchs- und Verschleißteile
• normale Abnutzung
• verbrauchte Filter, Membranen, Kartuschen, Dichtungen oder CO₂-Füllungen
• Schäden durch Kalk, Frost, Hitze, Feuer, Überspannung oder Stromausfall
• Schäden durch ungeeigneten Wasserdruck oder ungeeignete Wasserqualität
• Schäden durch Verunreinigungen oder ungeeignete Betriebsmittel
• Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder fehlende Wartung
• Schäden durch nicht freigegebene Veränderungen oder Reparaturen
• Schäden durch ungeeignete CO₂-Komponenten oder falschen Betriebsdruck
• Schäden durch bauliche Mängel, Rohrleitungsprobleme oder äußere Einwirkungen
• Installationsfehler eines vom Kunden selbst ausgewählten Fachunternehmens

16.6 Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Garantieleistungen und Abwicklung richten sich nach der für das jeweilige Produkt ausgestellten Garantieerklärung.

16.7 Der Kunde hat im Garantiefall den Kaufbeleg, die Seriennummer, den Installationsnachweis sowie vorhandene Wartungs- und Filterwechselnachweise vorzulegen.

16.8 Die Garantieabwicklung kann zunächst eine technische Prüfung der Anlage oder der betroffenen Bauteile erfordern.

17. REKLAMATION UND SERVICEFALL

17.1 Reklamationen sind an service@clyr.shop oder an die oben angeführten Kontaktdaten zu richten.

17.2 Zur raschen Bearbeitung soll der Kunde, soweit vorhanden, folgende Informationen übermitteln:

• Name und Kontaktdaten
• Bestell- oder Rechnungsnummer
• Produktbezeichnung und Seriennummer
• Beschreibung des Problems
• Fotos oder Videos des Fehlers
• Installations- und Wartungsnachweise
• Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens

17.3 Die Übermittlung dieser Informationen dient der raschen Prüfung. Zwingende Verbraucherrechte werden durch unvollständige Angaben nicht ausgeschlossen.

17.4 Der Kunde darf eine Ware nicht ohne vorherige Abstimmung an eine beliebige Adresse zurücksenden, wenn dadurch eine sachgerechte Prüfung erschwert wird. Gesetzliche Rücktritts- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

17.5 Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Gewährleistungs- oder Garantiefall vorliegt und hat der Kunde eine kostenpflichtige Überprüfung ausdrücklich beauftragt, können angemessene Prüf-, Anfahrts-, Arbeits- und Versandkosten verrechnet werden. Verbraucher werden vor Entstehung solcher Kosten informiert.

18. HAFTUNG

18.1 CLYR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

18.2 Für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

18.3 Gegenüber Verbrauchern wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nur insoweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist und keine Personenschäden oder Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind.

18.4 CLYR haftet nicht für Schäden, die nachweislich durch folgende Umstände verursacht wurden:

• unzulässige Eigeninstallation
• Installation durch eine nicht befugte Person
• Installationsfehler eines vom Kunden selbst ausgewählten Fachunternehmens
• Nichtbeachtung der Installations-, Betriebs- oder Sicherheitshinweise
• unzulässige Veränderungen oder Reparaturversuche
• ungeeignete Anschlüsse oder bauliche Gegebenheiten
• ungeeignete Wasser- oder CO₂-Komponenten
• mangelnde Wartung oder unterlassene Filterwechsel
• bestimmungswidrige Verwendung

18.5 Die Haftung bleibt bestehen, soweit CLYR selbst den betreffenden Umstand zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

18.6 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden, Vorsatz und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

19. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER

19.1 Unternehmer sind verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden und sonstige erkennbare Mängel zu untersuchen.

19.2 Erkennbare Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. § 377 UGB bleibt anwendbar.

19.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, zwölf Monate ab Übergabe.

19.4 Die Vermutung des § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

19.5 Unternehmer tragen die Kosten des Aus- und Einbaus mangelhafter Waren, sofern CLYR diese Kosten nicht ausdrücklich übernommen hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

19.6 Der Kunde ist verpflichtet, die für sein Unternehmen geltenden gewerbe-, steuer-, produkt-, vertriebs- und kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften selbst einzuhalten.

20. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

20.1 Verbraucher können mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von CLYR anerkannt, im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von CLYR stehen oder CLYR zahlungsunfähig ist.

20.2 Unternehmer dürfen nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Forderungen aufrechnen.

20.3 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

21. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

21.1 Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Produktunterlagen, Installationsanleitungen, Schulungsunterlagen, Videos und sonstige Inhalte von CLYR sind urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt.

21.2 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von CLYR nicht zulässig, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

21.3 Vertriebspartner erhalten nur jene Nutzungsrechte, die ihnen ausdrücklich durch CLYR eingeräumt wurden.

22. DATENSCHUTZ

22.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung unter www.clyr.shop/datenschutz enthalten.

22.2 Zur Vertragsabwicklung können erforderliche Daten insbesondere an Zahlungsdienstleister, Versandunternehmen, Steuerberater sowie Installations-, Service- und Vertriebspartner weitergegeben werden.

23. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

23.1 CLYR ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

23.2 Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde eingestellt und wird daher nicht mehr angeführt.

24. ANWENDBARES RECHT

24.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

24.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

25. GERICHTSSTAND

25.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

25.2 Für Verträge mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der CLYR Solutions GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

25.3 CLYR ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

26. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

26.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen einer nachweisbaren Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

26.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

26.3 Änderungen dieser AGB gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund besteht.

 

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Bei einem Kaufvertrag beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware in Besitz genommen haben.

Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die zuletzt gelieferte Ware in Besitz genommen haben.

 

Bei einem Dienstleistungsvertrag beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

CLYR Solutions GmbH
Pappelweg 4b
9524 Villach-St. Magdalen
Österreich

Telefon: +43 664 2520432
E-Mail: service@clyr.shop

 

mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Zusätzliche Kosten, die dadurch entstanden sind, dass Sie eine andere als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, werden nicht erstattet.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen der Rückzahlung keine Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung bei Warenkäufen verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Ware zurückgesendet haben – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Sie haben paketversandfähige Waren unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der 14-tägigen Frist absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren.

Bei nicht paketversandfähigen Waren organisiert CLYR die Abholung und trägt die unmittelbaren Kosten der Rückbeförderung, sofern vor Vertragsabschluss keine andere wirksame Vereinbarung getroffen und eine konkrete Kostenschätzung mitgeteilt wurde.

Sie müssen für einen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Die Installation, der feste Anschluss, die Inbetriebnahme, längere Nutzung, Befüllung oder Verunreinigung einer Ware kann zu einem ersatzpflichtigen Wertverlust führen, wenn dies über die zur Prüfung notwendige Handhabung hinausgeht.

VORZEITIGER BEGINN VON DIENSTLEISTUNGEN

Verlangen Sie ausdrücklich, dass eine gebuchte Dienstleistung, insbesondere eine Installation, Montage, Inbetriebnahme oder Wartung, bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, haben Sie bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu bezahlen.

Das Widerrufsrecht hinsichtlich einer Dienstleistung erlischt vollständig, wenn

• die Dienstleistung vollständig erbracht wurde,
• Sie zuvor ausdrücklich verlangt haben, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
• Sie bestätigt haben, zur Kenntnis genommen zu haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Ein bloßer Hinweis in den AGB ersetzt die dafür erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers nicht.

AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei:

• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
• versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
• vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verlust des Widerrufsrechts erfüllt sind
• Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden

Die bloße Auswahl einer standardmäßig angebotenen Farbe, Ausführung oder Zubehörvariante führt nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden:

CLYR Solutions GmbH
Pappelweg 4b
9524 Villach-St. Magdalen
Österreich

E-Mail: service@clyr.shop

Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

Bestellt am/Vertrag abgeschlossen am:

Ware erhalten am:

Name des Verbrauchers/der Verbraucher:

Anschrift des Verbrauchers/der Verbraucher:

Bestell- oder Rechnungsnummer:

 

Datum:

Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher, nur bei Mitteilung auf Papier:

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