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Abkochgebot in Kärnten: Was Enterokokken im Trinkwasser bedeuten – und wie sicher unser Leitungswasser wirklich ist

vor 6 Tagen
7 Min. Lesezeit

Plötzlich heißt es: Wasser abkochen.


In mehreren österreichischen Gemeinden ist genau das derzeit Realität. Besonders aktuell ist das Thema in Kärnten: In St. Kanzian am Klopeiner See  wurden Enterokokken im Trinkwasser nachgewiesen. Betroffen sind große Teile des Gemeindegebiets; ausgenommen sind laut aktueller Information Lauchenholz, St. Primus, Steinerberg und Weitendorf.


Auch in Ferlach wurden bei routinemäßigen Untersuchungen mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt. Dort soll Leitungswasser derzeit vor dem Trinken beziehungsweise der Zubereitung von Speisen mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Ausgenommen sind Bodental, Windisch Bleiberg und Waidisch.

Und Kärnten ist kein Einzelfall.


Auch in Natters in Tirol wurde bei einer Routineuntersuchung eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Dort gilt derzeit ebenfalls die Empfehlung, Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und zum Zähneputzen mindestens drei Minuten abzukochen.


Im Neumarkter Ortsteil Perchau in der Steiermark wurden im September erhöhte Werte von Enterokokken und coliformen Bakterien festgestellt; betroffen sind rund 70 Haushalte.


enterokokken

Solche Meldungen sorgen verständlicherweise für Verunsicherung.

Denn Wasser kommt klar aus dem Hahn, riecht normal und schmeckt vielleicht wie immer. Wie kann es trotzdem plötzlich heißen: Nicht trinken – zuerst abkochen?

Um das zu verstehen, muss man wissen, wie unser Trinkwasser kontrolliert wird, was bei diesen Kontrollen überhaupt untersucht wird und was ein Nachweis von Enterokokken tatsächlich bedeutet.


Wie wird Trinkwasser in Österreich kontrolliert?

Vorweg ist uns eines wichtig:

Österreich verfügt grundsätzlich über Trinkwasser von sehr hoher Qualität und über strenge gesetzliche Vorgaben.

Die Qualität von Trinkwasser wird durch die österreichische Trinkwasserverordnung geregelt. Darin sind mikrobiologische, chemische und sogenannte Indikatorparameter sowie entsprechende Parameterwerte festgelegt.

Aber: Eine Trinkwasseruntersuchung bedeutet nicht automatisch, dass bei jeder einzelnen Probe auf jeden theoretisch denkbaren Stoff untersucht wird.


Wie oft wird unser Trinkwasser untersucht?

Das lässt sich nicht pauschal mit „einmal im Monat“ oder „einmal im Jahr“ beantworten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthäufigkeit richtet sich unter anderem danach, wie viel Wasser eine Wasserversorgungsanlage pro Tag abgibt.

Nach der aktuell geltenden Trinkwasserverordnung gelten beispielsweise folgende Mindesthäufigkeiten:

  • bis 10 m³ pro Tag: grundsätzlich eine umfassende Kontrolle pro Jahr,

  • über 10 bis 100 m³ pro Tag: mindestens eine Routinekontrolle und eine umfassende Kontrolle pro Jahr,

  • über 100 bis 1.000 m³ pro Tag: mindestens vier Routinekontrollen und eine umfassende Kontrolle pro Jahr,

  • bei größeren Anlagen steigt die Zahl der vorgeschriebenen Proben entsprechend der täglich abgegebenen Wassermenge weiter an.


Die Proben sollen dabei zeitlich und örtlich verteilt werden und unterschiedliche Stufen der Wasserversorgung berücksichtigen.


Das ist ein entscheidender Punkt:

Eine Wasserprobe ist immer eine Probe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer bestimmten Probenahmestelle.


Genau deshalb können Auffälligkeiten auch bei routinemäßigen Untersuchungen entdeckt werden – so wie aktuell in Ferlach und Natters.



Was wird untersucht?

Die österreichische Trinkwasserverordnung unterscheidet verschiedene Gruppen.


Mikrobiologische Parameter

Besonders wichtig sind unter anderem:

Escherichia coli (E. coli)undintestinale Enterokokken.

Für nicht desinfiziertes Trinkwasser gilt für beide:

0 Keime pro 100 ml.

Das bedeutet: Intestinale Enterokokken dürfen in einer 100-ml-Trinkwasserprobe nicht nachgewiesen werden. Dasselbe gilt für E. coli.

Daneben gibt es mikrobiologische Indikatorparameter, beispielsweise coliforme Bakterien sowie Koloniezahlen bei unterschiedlichen Bebrütungstemperaturen.


Chemische Parameter

Hierzu gehören unter anderem Stoffe wie:

  • Nitrat und Nitrit,

  • Arsen,

  • Blei,

  • Cadmium,

  • Benzol,

  • Pestizide beziehungsweise relevante Pestizidmetaboliten,

  • weitere gesetzlich definierte chemische Parameter.

Für diese Stoffe gelten jeweils eigene Parameterwerte.


Indikatorparameter

Zusätzlich werden Parameter beurteilt, die Hinweise auf Veränderungen der Wasserbeschaffenheit geben können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • pH-Wert,

  • elektrische Leitfähigkeit,

  • Eisen,

  • Aluminium,

  • Ammonium,

  • Chlorid,

  • Färbung,

  • Geruch und Geschmack,

  • bestimmte mikrobiologische Indikatorparameter.

Eine Überschreitung eines Indikatorwertes bedeutet nicht automatisch eine akute Gesundheitsgefahr. Sie kann jedoch ein Hinweis darauf sein, dass die Ursache genauer untersucht werden muss.



Aber wird wirklich „alles“ getestet?

Nein.


Und genau hier entsteht häufig ein Missverständnis.

Wenn eine Wasserprobe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bedeutet das nicht, dass das Wasser in dieser Probe auf jede chemische Verbindung, jedes Arzneimittel, jeden Industrie- oder Umweltstoff und jede theoretisch vorkommende Substanz untersucht und als „nicht vorhanden“ bestätigt wurde.

Untersucht wird nach einem gesetzlich festgelegten beziehungsweise risikobasiert angepassten Untersuchungsprogramm. Die Trinkwasserverordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch Anpassungen des Parameterumfangs anhand einer Risikobewertung.


Für bestimmte Stoffgruppen werden deshalb zusätzlich eigene Schwerpunktprogramme durchgeführt.


So untersuchte die AGES beispielsweise in einem österreichweiten Monitoring 318 Trinkwasserproben gezielt auf ausgewählte organische Kontaminanten, darunter Antibiotika- und Arzneimittelrückstände sowie PFAS. Schon die Durchführung solcher Schwerpunktaktionen zeigt: Nicht jede denkbare Umweltkontaminante ist Bestandteil jeder routinemäßigen Wasserprobe.

Das bedeutet nicht, dass österreichisches Trinkwasser „schlecht“ wäre.


Es bedeutet lediglich:

„Gesetzlich kontrolliert“ und „auf jeden denkbaren Stoff untersucht“ sind zwei unterschiedliche Aussagen.



wasseraufbereitung

2. Was sind Enterokokken?


Enterokokken sind Bakterien, die unter anderem im Darm von Menschen und warmblütigen Tieren vorkommen.

Genau deshalb spielen sie in der Trinkwasserhygiene eine so wichtige Rolle.

Werden intestinale Enterokokken im Trinkwasser nachgewiesen, gelten sie als wichtiger Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Die WHO beschreibt Enterokokken entsprechend als Indikatoren fäkaler Kontamination.


Das erklärt auch den strengen österreichischen Parameterwert:

Intestinale Enterokokken: 0 / 100 ml.

Sie sollen in Trinkwasser nicht nachweisbar sein.



Woher können Enterokokken im Trinkwasser kommen?


Mögliche Ursachen für mikrobiologische Verunreinigungen können beispielsweise sein:

  • Einträge aus der Umwelt,

  • starke Niederschläge oder Hochwasser,

  • Oberflächenwasser, das in Fassungsbereiche gelangt,

  • landwirtschaftliche beziehungsweise tierische Einträge,

  • Probleme an Quellen oder Brunnen,

  • Rohrbrüche oder Arbeiten am Leitungsnetz,

  • Undichtheiten,

  • Verunreinigungen in Speicher- oder Verteilungssystemen,

  • Biofilme oder hygienische Probleme innerhalb von Installationen.


Welche Ursache tatsächlich vorliegt, muss jedoch im konkreten Fall untersucht werden.

Der Nachweis von Enterokokken allein sagt noch nicht, wo die Verunreinigung entstanden ist.



Bedeutet Enterokokken im Wasser automatisch, dass man krank wird?

Nein.


Auch hier ist eine sachliche Unterscheidung wichtig.

Der Nachweis von Enterokokken bedeutet nicht automatisch, dass jeder Mensch, der einen Schluck dieses Wassers getrunken hat, erkrankt.

In der Trinkwasserhygiene sind intestinale Enterokokken vor allem deshalb relevant, weil sie auf eine mögliche fäkale Verunreinigung hinweisen.

Und wenn fäkale Verunreinigungen in ein Trinkwassersystem gelangen, können theoretisch auch andere krankmachende Mikroorganismen vorhanden sein.

Genau deshalb reagieren Behörden bei einem entsprechenden Befund vorsorglich und sprechen beispielsweise ein Abkochgebot aus.


Das Risiko hängt unter anderem davon ab,

  • welche Mikroorganismen tatsächlich vorhanden sind,

  • in welcher Konzentration sie vorkommen,

  • wie viel belastetes Wasser aufgenommen wurde,

  • und vom Gesundheitszustand der betroffenen Person.


Mögliche Beschwerden bei mikrobiologisch belastetem Trinkwasser können insbesondere den Magen-Darm-Trakt betreffen – beispielsweise Durchfall, Übelkeit, Erbrechen oder Bauchbeschwerden.

Besonders vorsichtig sollten grundsätzlich Säuglinge, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem sein.



wasser abkochen



3. Was bedeutet ein Abkochgebot eigentlich genau?


Ein Abkochgebot ist keine Empfehlung, die man ignorieren sollte.

Wird von einer Gemeinde oder Behörde ein Abkochgebot ausgesprochen, sollten die jeweils veröffentlichten Vorgaben konsequent eingehalten werden, bis offiziell Entwarnung gegeben wird.

Dabei sind immer die konkreten Vorgaben der jeweiligen Gemeinde maßgeblich.

Aktuell wird beispielsweise in Ferlach und Natters ausdrücklich ein mindestens dreiminütiges sprudelndes Abkochen genannt.



Wofür sollte abgekochtes Wasser verwendet werden?

Bei einem entsprechenden mikrobiologischen Abkochgebot betrifft das insbesondere Wasser, das:

  • direkt getrunken wird,

  • zum Zähneputzen verwendet wird,

  • für Babynahrung benötigt wird,

  • zum Kochen beziehungsweise zur Speisenzubereitung verwendet wird,

  • für Kaffee, Tee oder andere Getränke verwendet wird,

  • zum Waschen von Obst, Gemüse oder anderen roh verzehrten Lebensmitteln verwendet wird,

  • zu Eiswürfeln verarbeitet wird.


Gerade das Zähneputzen wird häufig vergessen.

Auch dabei kann Wasser verschluckt werden. Wird von der Gemeinde ausdrücklich abgekochtes Wasser zum Zähneputzen verlangt, sollte deshalb auch dafür ausschließlich abgekochtes beziehungsweise entsprechend sicheres Wasser verwendet werden.


Ob Duschen, Baden, Geschirrspüler oder Waschmaschine weiterhin normal genutzt werden können, hängt von Art und Ausmaß der Verunreinigung sowie von der behördlichen Anordnung ab.


Deshalb gilt:

Nicht pauschalisieren – sondern immer die aktuelle Mitteilung der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Behörde beachten.



Abkochen löst ein mikrobiologisches Problem – aber nicht jedes Wasserproblem


Und hier kommt ein weiterer wichtiger Unterschied ins Spiel.

Abkochen ist eine sehr wirkungsvolle Maßnahme gegen viele Mikroorganismen.


Es ist aber keine universelle Wasseraufbereitung.

Gelöste Stoffe wie beispielsweise bestimmte Salze, Schwermetalle oder zahlreiche andere chemische Substanzen verschwinden nicht einfach dadurch, dass Wasser gekocht wird.


Deshalb muss immer unterschieden werden:

Handelt es sich um eine mikrobiologische Verunreinigung oder um eine chemische Belastung?


Bei einem chemischen Problem kann ein Abkochgebot unter Umständen sogar die falsche Maßnahme sein. Deshalb sind die Anweisungen der Behörden entscheidend.



Und genau hier beginnt für uns die eigentliche Frage

Wir bei CLYR wollen keine Angst vor Leitungswasser machen.

Ganz im Gegenteil.

Österreich verfügt über sehr hohe Trinkwasserstandards und eine funktionierende Überwachung.


Aber die aktuellen Fälle zeigen etwas sehr deutlich:

Wasserqualität ist kein statischer Zustand.


Wasser wird gewonnen, gespeichert, aufbereitet und über teilweise kilometerlange Leitungsnetze bis in unsere Häuser transportiert.

Umwelteinflüsse verändern sich.

Leitungen altern.

Starkregenereignisse können auftreten.

Und Kontrollen bilden immer definierte Parameter an bestimmten Probenahmestellen und zu bestimmten Zeitpunkten ab.


Die Frage ist deshalb für uns nicht:

„Ist österreichisches Leitungswasser schlecht?“


Die bessere Frage lautet:

„Welchen Anspruch habe ich persönlich an das Wasser, das ich jeden Tag trinke?“


clyr solutions

Was macht CLYR anders?


CLYR Solutions setzt bei der Wasseraufbereitung direkt dort an, wo das Wasser tatsächlich verwendet wird – in deinem Zuhause.


Bei unseren Umkehrosmosesystemen bildet eine RO-Membran das Herzstück der Aufbereitung.

Dabei wird Wasser unter Druck durch eine sehr fein arbeitende Membran geführt. Ein großer Teil der gelösten Stoffe wird vom Reinwasserstrom getrennt und über das Abwasser abgeführt.


CLYR gibt für seine Umkehrosmosetechnologie eine Reduktion von bis zu 99 % der gelösten Stoffe an; welche Reduktionsleistung im Einzelfall erreicht wird, hängt unter anderem von Wasserqualität und Anlagenspezifikation ab.


Dazu können – abhängig von Stoff, Membran, Anlage und Betriebsbedingungen – unter anderem gehören:

  • Schwermetalle,

  • Nitrat und Nitrit,

  • überschüssige Mineralien und Salze,

  • Partikel und Mikroplastik,

  • bestimmte Pestizide und andere organische Verbindungen,

  • sowie Mikroorganismen.


Umkehrosmose verfolgt damit einen anderen Ansatz als bloßes Abkochen.

Sie ist eine kontinuierliche Aufbereitung direkt am Point of Use, also dort, wo das Trinkwasser tatsächlich entnommen wird.


Wichtig: CLYR ersetzt kein behördliches Abkochgebot

Dieser Punkt ist uns besonders wichtig.


Besteht offiziell ein Abkochgebot, gelten immer die Anweisungen der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Gesundheitsbehörde.


Eine private Wasseraufbereitungsanlage sollte nicht eigenmächtig als Ersatz für eine behördlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme betrachtet werden.

Das gilt auch für Umkehrosmose.


Solange eine Behörde ein Abkochgebot aufrechterhält, sollte dieses deshalb entsprechend der behördlichen Vorgaben eingehalten werden.

CLYR ist keine Alternative zu behördlichen Sicherheitsmaßnahmen.


CLYR verfolgt vielmehr einen langfristigen Ansatz:

Wasser dort aufzubereiten, wo du tatsächlich Einfluss darauf hast – direkt bei dir zuhause.



Kontrolle ist wichtig. Aufbereitung ist eine persönliche Entscheidung.


Die aktuellen Fälle in Kärnten, Tirol und der Steiermark zeigen nicht, dass wir unserem Trinkwasser grundsätzlich misstrauen müssen.

Sie zeigen vielmehr, warum unser Trinkwasser überhaupt so streng überwacht wird.


Denn Wasserqualität kann sich verändern.

Und genau dafür existieren Grenzwerte, Routinekontrollen, Kontrolluntersuchungen und im Bedarfsfall Maßnahmen wie ein Abkochgebot.

Gleichzeitig darf jeder Mensch für sich entscheiden, ob ihm die Einhaltung gesetzlicher Trinkwasseranforderungen genügt – oder ob er sein Trinkwasser zuhause zusätzlich aufbereiten möchte.


Wir bei CLYR haben uns für Letzteres entschieden.

Nicht aus Angst.

Sondern weil Wasser eines der Lebensmittel ist, das wir jeden einzelnen Tag unseres Lebens konsumieren.


Pur.

Im Kaffee.

Im Tee.

Beim Kochen.

In Suppen und Saucen.

Beim Waschen unserer Lebensmittel.

Und Glas für Glas.



DEIN WASSER. DEINE ENTSCHEIDUNG.

Wir können nicht bestimmen, was draußen in der Umwelt passiert.

Wir können nicht beeinflussen, wann Starkregen kommt.

Wir können nicht bestimmen, was auf dem gesamten Weg zwischen Quelle, Wasserwerk, Leitungsnetz und Hausinstallation geschieht.


Aber wir können entscheiden, was am Ende aus unserem Trinkwasserhahn kommt.


Genau hier beginnt CLYR.

CLYR – mehr als Wasser.



Mehr über Umkehrosmose und unsere Wasserlösungen erfährst du bei CLYR Solutions.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine behördliche oder medizinische Beratung. Bei einem Abkochgebot sind immer die aktuellen Anweisungen der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Gesundheitsbehörde maßgeblich. Angaben zu aktuellen Abkochgeboten: Recherchestand 29. September 2026; Meldungen können kurzfristig geändert oder aufgehoben werden.

 
 
 

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